Arbeit mit Meerblick: Workation als Trend im digitalisierten Arbeitsmarkt
Das Konzept von einem Home-Office ist inzwischen den meisten von uns ein Begriff und in der Arbeitswelt weit verbreitet. Spätestens mit dem Beginn der Corona-Pandemie, mussten sich viele Arbeitgeber mit dem Modell auseinandersetzen. Mittlerweile kehren zwar die meisten Mitarbeiter wieder in die Büros zurück, aber auch weiterhin ist es der Wunsch vieler Arbeitnehmern, ihren Arbeitsort frei wählen zu können. Doch warum die Arbeitszeit auf das eigene Zuhause beschränken, wenn man sie auch im Ausland verbringen könnte? Dieser Beitrag setzt sich mit dem Thema Workation auseinander, zeigt Chancen und Risiken auf und beleuchtet relevante Aspekte für Arbeitsrecht und Zeiterfassung.
Das Wort „Workation“ setzt sich aus den beiden englischen Worten „Work“ and „Vacation“ (zu Deutsch: Arbeit und Urlaub) zusammen. Es ist eine Sonderform der mobilen Arbeit, bei der Arbeitnehmer von einem Urlaubsort aus arbeiten. So wird sich bewusst dafür entschieden, Arbeit und Urlaub miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise kann z.B. von Hotelzimmern aus an Videokonferenzen teilgenommen werden und die Arbeit erfolgt am Strand oder in den Bergen, statt zuhause im Arbeitszimmer.
Dieser Wandel in der Arbeitswelt ist eng mit der Digitalisierung verknüpft. So erlauben es moderne Technik und das Internet, je nach Tätigkeit, von überall auf der Welt zu arbeiten. Immer mehr Arbeitnehmer möchten diese Möglichkeiten nutzen, indem sie Zeit im Ausland mit Arbeit verbinden. Das Arbeitsmodell „Workation“ eignet sich insbesondere für Berufsgruppen, die ihre Arbeit digital und mobil erledigen können, ohne persönlich im Büro sein zu müssen. Doch welche Punkte sprechen für bzw. gegen eine Workation, und was ist zu beachten?
Die Vorteile einer Workation
Für Mitarbeiter, bietet eine Workation Flexibilität und einen positiven Beitrag zur Work-Life-Balance. Das Arbeitsmodell bietet neue Reize, fördert Kreativität und gibt das Gefühl, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Vertrauen schenkt und selbstbestimmtes Arbeiten zutraut. Dies kann einen großen Einfluss auf die Motivation der Mitarbeitenden haben. Außerdem besteht die Möglichkeit, statt individueller Workations, gemeinsam als Team zum Arbeiten und Urlaub machen zu verreisen. Dies fördert die Teambildung, schafft geteilte Erfahrungen und liefert Impulse für gemeinsame Projekte.
Für Arbeitgeber birgt das Angebot zu Workations vor allem im Bereich Employer-Branding großes Potential. Dies gilt einerseits in der Rekrutierung neuer Mitarbeiter, aber auch in Bezug auf die Zufriedenheit der bestehenden Belegschaft. Insbesondere jüngeren Generationen ist die Flexibilität in Bezug auf Arbeitsort und Zeit sehr wichtig, wie z.B. die Ergebnisse der EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt.
Die Nachteile einer Workation
Eine Workation bedeutet die Verschmelzung von Arbeit und Urlaub. Doch nicht alle finden diesen Schritt erstrebenswert. Mitarbeiter, die Arbeit und Urlaub klar voneinander trennen wollen, können unter Druck gesetzt werden, während ihres Urlaubs einsatzbereit sein zu müssen. Außerdem könnte es innerhalb des Unternehmens zu Konflikten und Neid führen, wenn nicht alle Kollegen an einer Workation teilhaben können. So kann es beispielsweise sein, dass manche Positionen und damit verbundene Tätigkeiten nicht aus dem Ausland auszuführen sind und manche Mitarbeiter somit von diesem Arbeitsmodell ausgeschlossen werden. Für Arbeitgeber bedeutet eine Workation gleichzeitig weniger Kontrolle über ihre Mitarbeiter. Darüber hinaus erfordert sie außerdem einen großen Kommunikations- und Koordinationsaufwand. Ähnlich wie beim herkömmlichen Home-Office sorgt die räumliche Distanz dafür, dass der direkte Kontakt im Büro und zwischenmenschliche Interaktionen, wie z.B. ein kurzes Gespräch unter Kollegen an der Kaffeemaschine, nicht stattfinden.
Welche rechtlichen Regelungen gelten bei einer Workation?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Workation besteht nicht, dementsprechend bedarf sie immer der Zustimmung des Arbeitgebers. Hier gilt es, klare Absprachen zu treffen und geltende Regelungen einzuhalten. Welche rechtlichen Regeln genau zutreffen, ist abhängig von der Dauer und dem Ort des Aufenthalts. Dies sollte für jeden individuellen Fall im Vorfeld recherchiert und abgeklärt werden. Generell handelt es sich bei einer Workation um einen zeitlich begrenzten Home-Office-Einsatz aus dem Ausland. Grundsätzlich gilt dabei weiterhin das deutsche Arbeitsrecht. Das gilt insbesondere, wenn Mitarbeiter nur vorübergehend aus dem Ausland arbeiten. Dementsprechend sind die gesetzlichen Bestimmungen Arbeitszeit und dem Arbeitsschutz einzuhalten.
- Arbeitszeit: Bei einer Workation gilt rechtlich in der Regel das deutsche Arbeitszeitgesetz. Da der Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit des Mitarbeiters im Ausland nur schwer überwachen kann, gehört es meist zu den Pflichten des Arbeitnehmers, dass dieser seine tägliche Arbeitszeit dokumentiert. Hier können Zeiterfassungssoftwares wie Zeit.NET helfen, denn sie ermöglicht Flexibilität und schafft Vertrauen, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
- Arbeitsplatz: Grundsätzlich sollte der Arbeitsplatz, ähnlich wie im Home-Office oder anderen Formen des mobilen Arbeitens, den Ansprüchen der Arbeit und des Arbeitsschutzes gerecht werden. Eine Voraussetzung ist dementsprechend ein ausreichend leistungsstarker Laptop, sowie schnelles und stabiles WLAN.
- Arbeitsort: Innerhalb der EU können EU-Staatsangehörige bis zu 3 Monate remote arbeiten, darüber hinaus ist in der Regel eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Für eine Workation außerhalb der EU oder der Schweiz gelten unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen. So kann z.B. ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Man sollte sich also vorab informieren, und sich mit dem Arbeitgeber abstimmen.
- Steuer und Sozialversicherung: Auch steuerrechtlich und sozialversicherungstechnisch gibt es einige Aspekte, die beachtet werden sollten. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer maximal 183 Tage pro Jahr im Ausland arbeiten, ohne dass dies eine Auswirkung auf Lohnsteuerabzug hat. Wird diese Dauer überschritten, kann der Arbeitnehmer im Urlaubsland steuerpflichtig werden. Auch die Sozialversicherung ist abhängig von Ort und Dauer des Aufenthaltes. Wer allerdings innerhalb der EU und unregelmäßig Workations (nicht mehr als 25% der gesamten Arbeitszeit) antritt, hat keine Änderungen in Bezug auf seine Sozialversicherung zu befürchten.
Fazit
Das Konzept der Workation ist ein klares Beispiel dafür, dass sich die Arbeitswelt im Wandel befindet. Eine Verschmelzung von Arbeit und Urlaub verändert sowohl die Dynamik zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch unter den Kollegen. Eine Workation birgt Potenzial für die mentale Gesundheit der Arbeitnehmer oder auch Employer-Branding der Arbeitgeber. Sie bringt allerdings auch Risiken, insbesondere in Bezug auf Kommunikation- und Arbeitsabläufe des Unternehmens. Generell sollten vor einer Workation genaue Absprachen zu den genauen Abläufen, z.B. bezüglich Ausstattung des Arbeitsplatzes, Arbeitszeit und Erreichbarkeit festgehalten und sich zu den geltenden rechtlichen Regelungen informiert werden. Dies vermeidet mögliche Konflikte und schafft Vertrauen. Es ist wohl ohne Zweifel, dass Flexibilität, sowohl in Bezug auf Arbeitszeit, als auch den Arbeitsort, in einer digitalisierten Arbeitswelt, eine große Rolle spielen. Insbesondere für jüngere Generationen stellen diese Flexibilität und eine gesunde Work-Life-Balance ausschlaggebende Fatoren bei der Wahl ihres Arbeitgebers dar. Ob das Konzept der Workation hierbei allerdings Abhilfe schafft und sich langfristig durchsetzt, oder ob Arbeit und Urlaub eher wieder klarer voneinander getrennt werden, bleibt abzuwarten.
Bildquellen: Tima Miroshnichenko, Marc Mueller, Ivan Samkov, Vlada Karpovich,
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