
Ein Kommentar: Das EuGH-Urteil oder wie gehen wir jetzt damit um?
Heiß diskutiert in den letzten Wochen ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Von Begeisterung bis hin zur Verbreitung von Horrorszenarien ist alles dabei. Doch nichts wird am Ende so heiß gegessen, wie es gekocht wird – das zeigt ACCENON Geschäftsführer Rainer Wölkerling in seinem Kommentar. 30 Jahre Branchenerfahrung geben ihm das notwendige Insiderwissen. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie als Entscheider am besten mit dem aktuellen Urteil umgehen und daraus sogar eine Chance für Ihr Unternehmen generieren können.
Es hört nicht auf, nun komme auch noch ich daher. Ausgerechnet ein Befangener, denn ich habe nur das Ziel, unsere Software zu verkaufen. Dennoch verfasse ich diesen Beitrag mit meiner subjektiven Objektivität, welche, durch über 30jährige Branchentätigkeit, auf einem großen Erfahrungsschatz beruht.
Im Moment ist es nicht einmal sicher, ob die Umsetzung in Deutschland nun rasch erfolgt. Es ist ungewiss, welche Ausnahmen alle geschaffen werden. Und doch ist es da, dieses nervige Thema, welches uns Unternehmer von unseren Kernthemen abzulenken und unsere kostbare Zeit zu fressen droht.
Welche Handlungsansätze ergeben sich denn nun für uns?
Nichtstun, weiterhin auf Vertrauensarbeitszeit setzen und ganz entspannt einfach abwarten, denn bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Vorteile: Vordergründig kostenneutral; keine Unruhe im Kreise der Belegschaft.
Microsoft-Excel, der Heilsbringer, wird bemüht, um die Zeiterfassung durch die Mitarbeiter von Hand machen zu lassen. Vorteile: Vordergründig kostenneutral; einfach zu bedienen; kennt fast Jede/Jeder; kann durch Formeln einfache Zuschlagsberechnungen vornehmen.
Rasch eine billige und ganz einfache Zeiterfassung anschaffen. Vorteile: relativ geringer Invest; schnell gekauft und eingeführt; die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze ist dokumentiert; keine Möglichkeit der Manipulation durch die Mitarbeiter.
Ein ausgereiftes Zeitwirtschaftssystem einführen und damit gleich auch weitere Aufgaben rund um die Mitarbeiter automatisiert abarbeiten. Vorteile: die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze ist dokumentiert; alle Zeitkonten und Zuschläge werden automatisch berechnet; automatische Übergabe der Lohndaten an das Lohnprogramm; zahlreiche Statistiken und Auswertungen; keine Möglichkeit der Manipulation durch die Mitarbeiter; Möglichkeit der automatischen Abrechnung von Leiharbeitnehmern.

Doch ist diese drohende „Damoklesschwert“ denn tatsächlich eine Last oder ergeben sich dadurch für uns Entscheider, Verantwortliche und Unternehmer nicht auch beeindruckende Chancen?
Aus meiner Sicht gibt es, um Zeit und Kosten zu sparen, nur die Option ein ausgereiftes Zeitwirtschaftssystem einzuführen.
Alle, nicht nur Sie, auch die Mitarbeiter haben dadurch Transparenz. In der Personalabteilung ergeben sich wesentliche Zeitersparnisse. Die Lohnabrechnung wird beschleunigt, optimiert und perfektioniert. Doch vor allem sehe ich den Nutzen, vor dem Hintergrund der immer belastenderen Arbeitsmarktsituation und des Fachkräftemangels, in der Positionierung als guter Arbeitgeber. Sie nutzen und beuten keine Mitarbeiter aus, alles wird akribisch erfasst, nichts manipuliert. Sie entdecken in kürzester Zeit Fehlentwicklungen im Mitarbeiterkreis, die durch zu hohe Überstundenlast oder zu wenig Pausen entstehen können. Sie haben also auch die Parameter an der Hand, um Maßnahmen zu ergreifen, welche Krankheiten und Ausfällen der Mitarbeiter vorbeugen.
Unter dem Strich haben Sie es in der Hand, aus der Not eine Tugend zu machen. Sie können sich als Unternehmer profilieren, denn Sie unternehmen, statt abzuwarten. Es muss nur gut und vernünftig kommuniziert und transportiert werden.
Ein guter Zeitwirtschaftsanbieter wird Sie bei der Umsetzung perfekt unterstützen und Sie sehen das Thema EuGH-Urteil völlig entspannt und profitieren vom großen Nutzen.
Lesen Sie mehr zum EuGH-Urteil hier auf dem Blog über die Auswirkungen sowie die Vor- und Nachteile des Urteils.
Bildquellen: Nathan Dumlao, Aphiwat chuangchoem
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