Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht
Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung im Mai 2019 war ein Paukenschlag. Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Arbeitgeber der europäischen Mitgliedsstaaten ein verlässliches und zugängliches System einzurichten haben, mit dem die Arbeitszeit systematisch erfasst werden kann. Eine spürbare Reaktion und Veränderung blieb in Deutschland bislang jedoch aus, da es weder genaue Vorgaben noch klare Fristen gab. Stattdessen herrschte bei den Arbeitgebern ein Gefühl von Unsicherheit. Müssen wir jetzt handeln oder nicht? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) will der Unklarheit nun ein Ende setzen und hat im September 2022 überraschend entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung ab sofort zur Pflicht wird!
Wie kam es zum BAG-Urteil?
Inken Gallner, BAG-Präsidentin, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Belegschaft mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem EuGH-Urteil. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte die BAG-Präsidentin in der Verhandlung.
Das BAG beruft sich auf Paragraf 3 des Arbeitschutzgesetztes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Darin heißt es, dass Arbeitgeber „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen haben, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“. Die BAG-Präsidentin fügte hinzu dass „Zeiterfassung auch Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung ist“.
Demnach sind Unternehmen schon jetzt dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.
Was bedeutet das für die Arbeitgeber?
Mit dem Urteil kam der BAG dem Gesetzgeber zuvor und setzt ihn damit unter Zugzwang. Das bedeutet für alle Unternehmen ohne eine Lösung zur Arbeitszeiterfassung die Zeit am besten schon jetzt aktiv zu nutzen und sich nach einem verlässlichen System umzuschauen. Ebenso empfiehlt es sich für Betriebe, die bereits eine Lösung im Einsatz haben, den IST-Zustand und die aktuelle Vorgehensweise zur Erfassung der Arbeitszeit unter die Lupe zu nehmen und eine Optimierung zu prüfen.
Die Frage nach dem Ob ist also geklärt. Weiterhin unklar bleibt jedoch die Frage nach dem Wie. Welche Vorgaben muss das Zeiterfassungssystem erfüllen? Dies wurde nach wie vor nicht klar geregelt. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber schon sehr bald Vorschriften für die Umsetzung festlegt. Um als Arbeitgeber nicht in die Bredouille zu kommen, empfiehlt es sich zeitnah der Suche nach der passenden Arbeitszeiterfassung zu widmen. Bis dato kann man sich an den Richtlinien des EuGH-Urteils orientieren. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte haben wir für Sie in einem Whitepaper zusammengestellt.
Welche Auswirkungen hat die Pflicht zur Zeiterfassung für flexibles und mobiles Arbeiten?
Die Digitalisierung und Flexibilität in unserer Arbeitswelt ist in den vergangenen beiden Jahren, vor allem auch notgedrungen durch die Corona-Pandemie, so rasant wie noch nie vorangeschritten. Flexible Arbeitszeitmodelle und ortsunabhängiges Arbeiten wurde in vielen Unternehmen entweder erweitert oder auch ganz neu eingeführt. Natürlich stellt sich hier jetzt die Frage, mit welchen Auswirkungen zu rechnen sind?
Es werden Regelungen definiert werden müssen, um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mit der modernen Arbeitswelt zu vereinen. Dafür ist das flexible und ortsunabhängige Arbeiten schon viel zu tief im Berufsleben verankert. Wie diese Richtlinien aussehen werden, ist noch nicht klar. Das BAG-Urteil hat jetzt jedoch dafür gesorgt, dass diese wohl zeitnah bekannt gegeben werden.
Schon jetzt gibt es digitale Lösungen wie zum Beispiel das virtuelle Zeiterfassungsterminal von der ACCENON Zeiterfassung, die es den Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitszeit im Homeoffice oder beim Kundentermin mittels einem beliebigen Endgerät (PC, Tablet, Smartphone) zu erfassen. Auch Abwesenheiten (Urlaub, Gleitzeit uvm.) oder Buchungskorrekturen können beim Vorgesetzten beantragt werden. Viele Unternehmen lassen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter sogar komplett über digitale Lösungen erfassen, sodass die klassische Stechuhr gar nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Fazit zur Arbeitszeiterfassung
Das BAG hat die Pforten zur Arbeitszeiterfassung ein großes Stück weiter geöffnet und den Gesetzgeber damit zum Handeln gezwungen. Nachdem in Deutschland diesbezüglich nun drei Jahre der Unklarheit herrschten, ist es in meinen Augen auch längst überfällig und zielführend den Unternehmen zu sagen woran sie sind.
Im Zuge des BAG-Urteils ergeben sich nämlich auch viele Möglichkeiten für das Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Mit einem neuen elektronischen Zeiterfassungssystem kann das Unternehmen im Vergleich zu Papierlösungen, Excel oder in die Jahre gekommene Systeme ein enormes Zeitersparnis im Alltag generieren und die Investition damit schnell amortisieren. Zudem erhält der Mitarbeiter Transparenz und hat einen Überblick zu seiner Arbeitszeit und den Überstunden.
Daher sollte die verpflichtende Arbeitszeiterfassung weniger als Erschwernis sondern vielmehr als Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrachtet werden.
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Bildquellen: Ekaterina Bolovtsova, Anthony DeRosa, Tima Miroshnichenko
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